Jobben im Studium – auf was muss ich achten?

Raus aus dem Kinderzimmer, auf zum Studium! Ab Oktober werden wieder Tausende Erstsemester ihre Ausbildung an Universitäten und Fachhochschulen beginnen. Und Tausende werden vor dem gleichen Problem stehen: Das Geld ist knapp, selbst wenn man Fördermöglichkeiten wie BaföG bekommt. Ein Nebenjob muss her – aber auf was müssen Studenten dabei achten?

 

Wie viel verdient man als Student?

Grundsätzlich muss dein Arbeitgeber dir den Mindestlohn zahlen, der aktuell bei 8,84 Euro in der Stunde liegt. Das gilt auch für einen 450-Euro-Job oder für freiwillige Praktika, die länger als drei Monate dauern. Für Pflichtpraktika muss der Arbeitgeber dir leider nichts bezahlen. Als Werkstudent kannst du deutlich mehr verdienen, Stundensätze von 10 bis 15 Euro sind keine Seltenheit. BaföG-Empfänger dürfen im Jahr nicht mehr als 5.400 Euro dazu verdienen, ansonsten wird der Verdienst auf den BaföG-Satz angerechnet. Die Summe bezieht sich jedoch auf das ganze Jahr und muss nicht „gerecht“ auf zwölf Monate aufgeteilt werden. Du kannst also problemlos in den Semesterferien viel Geld auf einmal verdienen, wenn du während der Vorlesungszeiten nicht viel arbeitest.

 

Muss ich als Student Steuern zahlen?

Verdienst du im Jahr über 9.000 Euro, musst du Einkommensteuer bezahlen. Die Lohnsteuer wird dir abgezogen, wenn du im Monat über 1.029 Euro verdienst, allerdings lohnt es sich, im darauf folgenden Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dann bekommst du die Lohnsteuer nämlich wieder zurück. Werkstudenten zahlen in die Rentenkasse ein, sind aber von Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung befreit. Die Wochenarbeitszeit liegt bei maximal 20 Stunden. Bist du selbstständig und arbeitest auf Rechnung, bist du unter Umständen umsatzsteuerpflichtig.

 

Wie sollte der Arbeitsvertrag aussehen?

Wie viele Stunden arbeitest du? Welche Aufgaben hast du in dem Unternehmen? Wie viel Geld verdienst du und wirst du nach Tarif bezahlt? Hast du eine Probezeit und wie lang ist sie? Welchen Urlaubsanspruch hast du? Welche Kündigungsfrist ist vereinbart? All diese Dinge sind in einem Arbeitsvertrag geregelt. Ganz egal, in welchem Rahmen du angestellt bist, du solltest immer einen Arbeitsvertrag einfordern. Falls du den Vertrag nicht rechtzeitig vor Arbeitsbeginn von der Personalabteilung bekommst, bist du trotzdem vorübergehend durch gesetzliche Vorgaben abgesichert. Für dich gilt dann ein Monat Kündigungsfrist, für eine 20-Stunden-Woche sind im Jahr zehn Urlaubstage vorgeschrieben. Weniger Tage sind übrigens nicht zulässig, auch wenn es so im Vertrag steht.

 

Lohnt sich ein Urlaubssemester für einen Job?

Als Student hast du die Möglichkeit, Urlaubssemester zu nehmen. Sie sind für die Elternzeit, ein längere Krankheitsphase oder die Pflege von Angehörigen gedacht – nicht um Geld zu verdienen. Einige Unis erlauben Urlaubssemester für Praktika, doch du solltest dir im Klaren darüber sein, dass du im Urlaubssemester deinen Studentenstatus „ablegst“. Du musst im Job also auf jeden Fall Sozialabgaben zahlen. Falls dein Geld knapp wird, solltest du lieber über einen Studienkredit nachdenken oder weniger Kurse belegen und dafür ein Semester hinten anhängen. Einige Unis bieten das Studium auch in Teilzeit an. Hier erfährst du, wie du Nebenjob und Studium unter einen Hut bringst.

 

Welches Pensum ist überhaupt erlaubt?

Pro Woche liegt die Grenze bei 20 Stunden. Über das Jahr gesehen darfst du 182 Tage arbeiten, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Wenn du diese Grenzen übersteigst, hat das Konsequenzen. Der Arbeitgeber muss Sozialabgaben für dich bezahlen und dich krankenversichern. Deinen Studentenstatus verlierst du somit und musst die kompletten Beiträge für Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Die Zeit im Pflichtpraktikum zählt übrigens nicht dazu.

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