So sollte dein erster Arbeitsvertrag aussehen

Endlich. Die letzten Prüfungen sind vorbei, die Abschlussarbeit ist abgegeben – jetzt kann das Arbeitsleben beginnen. Wenn das Bewerbungsgespräch gut gelaufen ist und der Arbeitgeber zugesagt hat, solltest du dich jedoch nicht durch die Aufregung und große Freude ablenken lassen. Auch wenn du am liebsten einfach deine Unterschrift darunter setzen würdest: Der Arbeitsvertrag verdient viel Aufmerksamkeit und sollte wirklich gründlich durchgelesen werden. Nimm den Vertrag mit nach Hause, lasse ihn noch von einer anderen Person lesen und schlafe eine Nacht darüber. Kommt dir etwas komisch vor oder verstehst du eine Klausel nicht? Unklarheiten beseitigt ein Rechtsanwalt, oder zum Beispiel die Gewerkschaft.

Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden, solange sie unbefristet sind. Das klingt zwar ungewöhnlich, ist aber zum Beispiel in Handwerksbetrieben durchaus noch recht häufig. Es bedarf in diesem Fall keiner Unterschrift, um dem Vertrag Gültigkeit zu verleihen, die Rahmenbedingungen sollten jedoch für beide Seiten klar sein. Dazu gehören die Arbeitszeit, das Gehalt, Urlaubsansprüche oder der Umgang mit Überstunden. Ist das nicht der Fall, wird es im Streitfall auf jeden Fall kompliziert. Um dem vorzubeugen, sollte der Arbeitnehmer sich die Arbeitsbedingungen trotzdem schriftlich geben lassen. Befristete Arbeitsverträge können nur schriftlich zustande kommen. Wird der Vertrag dennoch mündlich vereinbart, ist automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen worden.

Zu Sicherheit für beide Seiten empfiehlt sich grundsätzlich ein klar formulierter und leicht verständlicher schriftlicher Arbeitsvertrag. Den Inhalt können Arbeitgeber und -nehmer selbst aushandeln, oft sind die Bedingungen aber durch Tarifverträge, oder Betriebsvereinbarungen vorbestimmt. Wenn dem so ist, solltest du die entsprechenden Unterlagen ebenfalls gründlich lesen. Nicht selten widersprechen sich nämlich Tarifvertrag und Arbeitsvertrag, wobei durch das „Günstigkeitsprinzip“ immer die Klausel gilt, die dem Arbeitnehmer entgegenkommt. Folgende Dinge müssen aber unbedingt im Arbeitsvertrag enthalten sein:

Wenn beide Seiten mit den Inhalten des Vertrags einverstanden sind, kannst du unterschreiben und dich endlich richtig freuen!

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