Keine Zeit für’s Schreiben? Wissenswertes über Ghostwriting

Im Studium gibt es viel zu tun. Gerade wenn man in den ersten Semestern dazu geneigt ist, das Studentenleben erst einmal voll auszukosten und die ein oder andere Hausarbeit und Prüfung ins nächste Semester zu schieben, wird es irgendwann eng. Nicht nur BAföG-Empfänger kennen in Zeiten des Bachelors den Druck, Punkte sammeln zu müssen. Auch für die Zulassung zum Praxissemester muss man eine gewisse Anzahl von Prüfungsleistungen geschafft haben.

Ghostwriter sind für so manchen Studenten die Lösung in der Not (oder in Zeiten der Faulheit). Die Möglichkeiten sind nahezu grenzenlos – sieht man sich im Internet nach Dienstleistern um, bekommt man schnell das Gefühl, alles Mögliche von fremden Schreiberlingen erledigen lassen zu können. Haus-, Bachelor- und sogar Doktorarbeiten sind gegen das nötige Kleingeld kein Problem mehr. Einfach unterschreiben, fertig. Aber ist das alles eigentlich überhaupt erlaubt?

 

Diverse Probleme

Grundsätzlich täuscht man die Hochschule, wenn man eine nicht selbst verfasste Arbeit als seine eigene ausgibt. Wer eine Abschlussarbeit abgibt, muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Damit versichert ein Student, die vorgelegte Arbeit sei sein geistiges Eigentum und somit selbst verfasst. Nach §156 StGB macht man sich durch falsche Angaben strafbar.

Nach §267 StGB könnte man dem Studenten auch Urkundenfälschung vorwerfen, denn die Urkunde dient laut Duden als „Schriftstück, durch das etwas beglaubigt oder bestätigt wird“ und ist ein „Dokument mit Rechtskraft“. Der Student fälscht die Urkunde also, indem er falsche Angaben macht.

 

Rechtliche Grauzone?

Der Tatbestand der Urkundenfälschung ist laut einigen Ghostwriter-Agenturen jedoch nicht haltbar. Sie argumentieren damit, dass die unterschriebene eidesstattliche Erklärung – also die Urkunde – genau von der Person unterschrieben wird, die sie angefertigt und auch gedruckt hat: Dem Studenten. Er hat zwar eine nicht selbst verfasste Arbeit abgegeben, die Urkunde selbst sei aber nicht gefälscht.

Auch in Sachen Urheberrecht sehen die Agenturen kein Problem. Zwar gelten schriftliche Erzeugnisse laut §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG als Werke, die urheberrechtlich geschützt werden können, doch genau dieses „Können“ ist der Knackpunkt. Nicht jedes Schriftstück ist geschützt, hier wird die „Schöpfungshöhe“ hinterfragt. Sie wird zum Beispiel von Inhalt, Form oder sprachlicher Gestaltung abhängig gemacht und ist somit individuell zu prüfen.

Wer einen Ghostwriter beauftragt, sollte unbedingt darauf achten, dass der Verfasser die Nutzungsrechte an seinem Werk an den Käufer abtritt. Nur so kann der Text auch uneingeschränkt genutzt werden. Um zu vermeiden, dass es Einschränkungen in Bezug auf das Nutzungsrecht gibt, sollte man sich die Geschäftsbedingungen sehr aufmerksam durchlesen.

 

Was sagt die Hochschule?

Von Seiten der Hochschule gibt es in Sachen Ghostwriting eher weniger Interpretationsspielraum. In jeder Prüfungsordnung steht geschrieben, dass eine Abschlussarbeit oder auch Promotion vom Studenten selbst verfasst werden muss. Wer die Arbeit also von einer fremden Person verfassen lässt, verstößt ganz klar gegen die Prüfungsordnung. Und das hat Konsequenzen.

Wird dir eine Täuschung nachgewiesen, wird die Arbeit mit einer 5.0 bewertet, man kann sogar exmatrikuliert werden. Außerdem wird der wissenschaftliche Titel, den der Student durch die Arbeit erworben hat, wieder entzogen. Das gilt übrigens für alle Titel, die er bis dahin erworben hat, ganz egal ob er für die anderen Abschlussarbeiten fremde Hilfe genutzt hat oder nicht. Für Hausarbeiten gilt die gleiche Regelung.

 

Ist Ghostwriting nicht illegal?

Wer sich jetzt wundert, dass es im Internet so viele Ghostwriting-Agenturen gibt, obwohl die Dienstleistung doch scheinbar gar nicht erlaubt ist – doch, sie ist völlig legal. Und auch als Student kann man davon profitieren. Wie bereits erklärt, ist es nicht erlaubt, die Arbeit als seine eigene auszugeben (vor allem mit einer eidesstattlichen Versicherung) und damit einen Titel erwerben zu wollen, doch als Inspiration darf man sie durchaus nutzen. Auch für Bewerbungsunterlagen oder Motivationsschreiben können Ghostwriter ruhigen Gewissens beauftragt werden.

Ghostwriting kann also sehr nützlich sein, solange es richtig eingesetzt wird. Deine wissenschaftliche Karriere solltest du durch die unsachgemäße Nutzung auf keinen Fall in Gefahr bringen. Doch wer sich mit einem Thema befassen soll, mit dem er nichts anfangen kann und Anregungen für den eigenen Text braucht, darf sich durchaus inspirieren lassen.

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