Studieren mit Kind – Organisationstalent ist alles

Wer vor oder während des Studiums eine Familie gründet, braucht starke Nerven und Durchhaltevermögen, um beide Rollen – StudentIn und Vater oder Mutter – unter einen Hut zu bekommen. Beides erfordert so viel Aufmerksamkeit wie möglich, es braucht eine Menge Organisationstalent beide Lebensbereiche zu koordinieren.

Schon kleine Stolpersteine wie eine Absage vom Babysitter im falschen Moment können alles durcheinander würfeln.

Von den Finanzen und den nicht besonders kinderfreundlichen Strukturen der Hochschulen ganz zu schweigen. Eine Herausforderung für alle Beteiligten, die es sich jedoch anzunehmen lohnt.

 

Gut planen und helfen lassen

Mit Kind studieren erfordert vor allem ein ausgeklügeltes Betreuungssystem. Wichtige Termine für Prüfungen oder Seminare sollte man so lange wie möglich im Voraus durchplanen, damit nichts schief gehen kann.

Auch Professoren und Dozenten sollten mit ins Boot geholt werden, die meisten haben Verständnis für die besonderen Anforderungen und lassen sich auf Kompromisse wie Fristverlängerungen oder das verspätete Erscheinen zu Vorlesungen ein.

Teilweise bieten Hochschulen sogar eigene Kinderbetreuungsmöglichkeiten an und Stillzimmer und Ruheräume sind keine Seltenheit mehr.

 

Das liebe Geld – BAföG mit Kind

Wenn du im Studium Kinder bekommst oder zuvor Kinder bekommen hast, greift dir das BaföG-Amt unter die Arme. Ist dein Kind noch nicht über zehn Jahre alt, kannst du beispielsweise auch noch BAföG beantragen, wenn du über 30 Jahre alt bist.

Wenn du dich während der Schwangerschaft oder Kindererziehung im Grundstudium befindest, musst du jedoch bereits in dieser Phase die Verzögerung beim BAföG-Amt angeben.

Auch die Förderungshöchstdauer kann durch Schwangerschaft und Kindererziehung verlängert werden. So kannst du in den zusätzlichen Semestern, die du studieren musst, den vollen Zuschuss bekommen.

Um diese Vorteile zu haben, muss die Verzögerung rechtzeitig beim Amt nachgewiesen werden. Und der Grund für die Verzögerung muss tatsächlich die Schwangerschaft oder Kinderbetreuung sein. Zudem musst du tatsächlich weiter studieren, pro Semester mindestens drei Monate. Ansonsten musst du dich beurlauben lassen und kannst nicht gefördert werden.

Die folgenden Punkte können die BAföG-Förderung um jeweils ein Semester verlängern:

  • Schwangerschaft/Geburt
  • jedes Lebensjahr des Kindes (bis zum 5. Lebensjahr, also insgesamt 5 Semester)
  • die Elternzeit im 6. und 7. Lebensjahr
  • die Erziehungszeit im 8., 9. und 10. Lebensjahr

 

Alternative Teilzeitstudium

Wem das Vollzeitstudium doch zu viel ist (verständlicherweise), der sollte ein Teilzeitstudium in Erwägung ziehen. Das bedeutet zwar von vornherein längere Studienzeiten, aber auch deutlich weniger Druck und Stress. Die Teilzeitstudiengänge sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aufgebaut und nicht in jedem Bundesland werden sie angeboten.

Mütter und Väter sind auf eine flexible Studienorganisation angewiesen, in der berücksichtigt wird, dass schnell mal etwas dazwischen kommen kann. Der Tag muss um das Kind herum geplant werden können und es müssen verschiedenste Komponenten wie Betreuungseinrichtungen, der Job des Partners oder der Partnerin und die allgemeine Tagesplanung berücksichtigt werden.

Schnelle Hilfe bekommst du beim Studierendenservice, dem Studentenwerk deiner Hochschule oder auf verschiedenen Internetseiten wie www.studieren-mit-kind.org, www.studierenplus.de und www.auslandsstudium-mit-kind.de. Wenn du Fragen zum BAföG hast, wendest du dich am besten direkt an dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung, das dir sicher gerne weiterhilft.

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