Studenten-WG: Aufgepasst beim Mietvertrag!

Ob großer Traum vom geselligen WG-Leben oder Notlösung aus Geldmangel: Unter Studenten ist die WG eine sehr häufig genutzte Wohnform. Die Vorteile liegen auf der Hand: Gerade wenn du neu in der Stadt bist, findest du schnell Anschluss und lernst im besten Fall spannende Menschen kennen. Es wird nie langweilig und Geld sparst du auch noch. Damit dir nach dem Einzug nicht das böse Erwachen droht, erklären wir auf was du bei deinem Mietvertrag achten solltest und welche Rechte du hast.

Beim Einzug solltest du unbedingt darauf achten, welche Art von Mietvertrag du unterschreibst. Denn je nachdem wie das Mietverhältnis geregelt ist, gibt es beispielsweise für einen Auszug aus der WG ganz unterschiedliche Dinge zu beachten. Besonderes Augenmerk solltest du Haftungsklauseln schenken, die bestimmen wer für Schäden oder Mietrückstände aufkommen muss. Das alles hörst du zum ersten Mal? Ein Grund mehr, dir unseren Ratgeber für WG-Mietverträge durchzulesen!

 

Mietvertrag 1: Ein Hauptmieter

Gibt es einen Hauptmieter für eure WG, sind alle anderen WG-Mitglieder seine Untermieter. Im Mietvertrag ist geregelt, wie viele Untermieter der Hauptmieter in das Mietverhältnis aufnehmen darf. Achtung: Nicht jeder Hauptmieter hat eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung. Mit Erlaubnis darf er ohne Einbeziehung des Vermieters dafür sorgen, dass Bewohner ein- oder ausziehen. Hat er diese Erlaubnis nicht, darf er zwar ohne Zustimmung des Mieters einen Bewohner aus dem Untermietvertrag entlassen, doch ein neues WG-Mitglied muss durch den Vermieter abgesegnet werden. Die Untermieter müssen sich an alle Bestimmungen des Hauptmietvertrages halten, zudem trägt der Hauptmieter die finanzielle Verantwortung. Da er den Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen hat, hat der Vermieter Anspruch auf Zahlung der Miete und der Betriebskosten durch den Hauptmieter, der im Übrigen auch für Schäden aufkommen muss.

 

Mietvertrag 2: Ein Vertrag mit mehreren Mietern

Hier stehen alle Mieter als Mitglieder der WG im Mietvertrag und haben die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter. Für Mietrückstände und Schäden haften alle gemeinsam und müssen dafür Sorgen, dass Schulden beim Vermieter beglichen werden. Innerhalb der WG haben die Mieter jedoch einen Anspruch gegenüber dem entsprechenden Mieter und können ihr Geld auch einklagen. Möchte jemand ausziehen, muss das neue WG-Mitglied den Vertrag des alten Mitglieds übernehmen. Die Kaution wird nicht vom Vermieter ausbezahlt (erst bei Auflösung der WG), das heißt der alte Mieter muss sich seinen Anteil vom neuen Mieter geben lassen. Der Vermieter kann festlegen, dass es keinen Mieterwechsel geben darf und er hat das Recht, einzelnen Mitgliedern zu kündigen. Möchten die Bewohner die WG auflösen, muss jeder einzelne die Kündigung beim Vermieter einreichen, umgekehrt muss auch der Vermieter jedem einzeln kündigen.

 

Wer haftet wann für wen?

Im Mietvertrag sollte unbedingt geklärt werden, wer in welchem Fall für wen haften muss. Auch wenn du dich noch so gut mit deinen Mitbewohnern verstehst: Es kann immer zu Streitigkeiten kommen und wenn es um Geld geht, hört bekanntlich die Freundschaft auf.

Wie gesagt: Für Mietschulden und Sachschäden haften entweder der Hauptmieter (Vertrag 1) oder alle Mieter gemeinschaftlich (Vertrag 2). Aber auch neue Mieter oder ehemalige Mieter können haftbar gemacht werden. Beim gemeinschaftlichen Mietvertrag muss der Vermieter dem Mieterwechsel zustimmen — tut er das nicht und es zieht dennoch ein neuer Mieter ein, steht nach wie vor der alte Mieter im Mietvertrag und muss für Säumnisse seiner ehemaligen Mitbewohner haften. Der neue Mieter muss bei Übernahme eines Vertrages genaugenommen auch für die Mietverbindlichkeiten des Vorgängers aufkommen.

Achte bei Unterzeichnung eines Vertrages unbedingt darauf, dass du als neuer Mieter nicht für die Schulden des vorherigen Mieters aufkommen musst beziehungsweise du als austretender Mitbewohner nur die bis zu deinem Auszug fälligen Verbindlichkeiten übernimmst. Du solltest auch auf eine „echte“ Kündigung des Mietverhältnisses achten, denn wer einfach nur auszieht, ist nach wie vor Mieter der Wohnung oder des Zimmers und muss Miete bezahlen.

Bei Variante 1, also dem Mietvertrag mit einem Hauptmieter, kommt es darauf an, ob der Vermieter einem Mieterwechsel zustimmen muss oder nicht. Muss er nicht einverstanden sein, bist du trotz Auszug im Zweifel noch fünf Jahre haftbar für Mietverbindlichkeiten. Muss der Vermieter jedoch zustimmen, müssen ehemalige WG-Mitglieder in der Regel nicht für die Versäumnisse des nachfolgenden Mieters haften. Aber auch hier gilt: Lies dir den Mietvertrag aufmerksam durch, denn hier kann die Haftung auch ganz anders geregelt sein.

 

Vorsicht ist besser als Nachsicht

Du siehts: Es gibt tatsächlich so einiges zu beachten in Sachen WG-Mietvertrag. Du solltest dir gut überlegen, ob du als Hauptmieter einer WG die große Verantwortung tragen möchtest. Wenn ja: Stimme dich mit dem Vermieter ab und vereinbart, dass du auf jeden Fall das Untermietrecht bekommst und er einem Mieterwechsel zustimmen muss. Das ist vielleicht etwas aufwändiger für beide Seiten, kann dir aber sehr viel Ärger ersparen. Für den gemeinschaftlichen Mietvertrag solltest du dir deine WG-Partner natürlich auch gut aussuchen, immerhin haftet ihr als Gemeinschaft für Einzelne — auch das kann teuer werden. Wenn alle Fragen geklärt sind, steht eurem WG-Leben jedoch nichts mehr im Weg. Mehr Informationen bekommst du hier.

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