Am Ende eines jeden Semesters geht sie wieder los: Die Prüfungsphase. Zuhause bleiben, am Schreibtisch sitzen, Karteikarten schreiben, zu wenig schlafen, zu viel Kaffee trinken, Prüfung schreiben – endlich ist es geschafft. Jetzt nur noch auf die Note warten und dann die vorlesungsfreie Zeit genießen! Aber was, wenn einfach keine Note kommt? Der ein oder andere Professor hat es mit der Korrektur ganz und gar nicht eilig und sorgt so für schlecht gelaunte Studenten.
Wie lange muss man eigentlich auf seine Note warten? Wer die Note dringend braucht, kann den Professor um eine Bescheinigung bitten. In der Bescheinigung wird jedoch lediglich bestätigt, dass die Klausur geschrieben wurde und ob eher mit einer guten oder schlechten Note gerechnet werden kann. Wer die Note jedoch für eine Bewerbung braucht, wird mit der Bescheinigung nicht viel anfangen können. Für die Immatrikulation in einem neuen Studiengang kann es jedoch reichen.
Hilfreich ist auf jeden Fall die Prüfungsordnung, denn in vielen Fachhochschulen und Universitäten ist das Problem bekannt und die erlaubten Korrekturzeiten sind bereits dort verewigt. Bevor man sich jedoch auf die Prüfungsordnung beruft und den Professor „angreift“, hilft es oft auch schon, freundlich nachzufragen und zu erklären, weshalb man seine Note möglichst schnell braucht. Ein fester Termin zur Notenbekanntgabe wäre hilfreich, damit lässt sich oft schon viel erreichen und die Sache geht gut aus.
Ein Grundsatzurteil gibt es leider bisher noch nicht, somit hat der Professor trotz Prüfungsordnung frei Hand. Eine Korrekturzeit von vier bis acht Wochen ist vertretbar, damit sollte man als Student auch rechnen. Im Notfall kann man sich aber an das Prüfungsamt wenden, das sich sicher schnell und ohne viel Aufwand um die Angelegenheit kümmert. Lässt sich der Professor auch davon nicht beeindrucken, sollte die Hochschulleitung kontaktiert werden.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dann immer noch nichts passiert, kann man gerichtliche Schritte einleiten. Wenn der Berufseinstieg durch die fehlende Note behindert wird, ist eine Klage beim jeweiligen Verwaltungsgericht wegen Unzumutbarkeit denkbar. Wie gesagt ist die Rechtslage bisher noch nicht eindeutig und außerdem wäre es vorstellbar, dass der Professor die Klausur schlechter bewertet. Das Gericht sollte also auf jeden Fall die letzte Option sein.