Spar-Tipps für Studenten: Der Rundfunkbeitrag

Seit 2013 die Rundfunkgebühren von den Rundfunkbeiträgen abgelöst wurden, müssen Haushalte pauschal ihren Beitrag zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio leisten. Anders als zuvor hilft es also wenig, einfach zu behaupten man besitze weder Fernseher noch Radio und verfüge auch nicht über einen Internetanschluss. Als Student hat man unter Umständen jedoch trotzdem die Möglichkeit, von der Zahlungspflicht befreit zu werden.

Wenn du eine neue WG oder deine eigene Wohnung beziehst, beginnt die Beitragspflicht mit dem 1. Des Monats, indem du einziehst. Pro Haushalt werden pauschal 17,98 Euro im Monat fällig, unabhängig von der Anzahl der Geräte in der Wohnung. Wenn du ausziehst, bist du verpflichtet, dich beim Beitragsservice zu melden und deine neue Adresse angeben. Wer nicht bezahlt, handelt ordnungswidrig und das wird unter Umständen wirklich teuer.

 

„Eignung zum Wohnen“

Damit eine Meldeadresse überhaupt zur Zahlungspflicht führt, muss sie zum Wohnen geeignet sein. Wer also neben einer Haupt- noch eine Ferien- oder Zweitwohnung besitzt, muss auch dafür bezahlen. Hast du aber eine Wohnung, die in renovierungsbedürftigem Zustand ist und in der du noch nicht wohnen kannst, werden dafür noch keine Beiträge fällig. Auch wenn du in einer Kaserne oder in einem Internat wohnst, musst du keine Rundfunkbeiträge abführen.

Wenn du als Student nicht gleich eine Wohnung findest und erst einmal in einer Jugendherberge, in einem Gartenhäuschen oder auf einem Campingplatz Unterschlupf findest, musst du keine Beiträge bezahlen. Übernachten kann man dort durchaus, Wohnen aber nicht.

 

Befreiung von der Zahlungspflicht

Von der Zahlungspflicht befreien lassen können sich Blinde, Gehörlose, ALG-I- und ALG-II-Empfänger. Aber auch BAföG-Empfänger können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das passiert aber nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Das entsprechende Formular kannst du direkt auf der Webseite des Beitragsservice ausfüllen. Zusätzlich musst du innerhalb von zwei Monaten nach dem Erlass eine beglaubigte Kopie deines BAföG-Bescheids einreichen.

Wird der Bescheid später eingereicht, gilt auch die Befreiung erst später – die Beiträge für die Zwischenzeit musst du bezahlen. Der Bewilligungszeitraum gilt nur solange das BAföG bewilligt wurde, der Antrag muss also immer wieder neu gestellt werden. Menschen mit Behinderung, in deren Behindertenausweis sich der Eintrag „RF“ befindet, bezahlen monatlich 5,99 Euro.

 

Bei den Eltern oder in einer Wohngemeinschaft

Wohnst du während des Studiums bei deinen Eltern und hast dort keine separate Wohnung, musst du natürlich auch keinen extra Beitrag bezahlen. Sobald du aber deine eigenen Räumlichkeiten nutzt, wirst du beitragspflichtig. In einer WG sind eigentlich alle einzeln dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Da aber alle unter derselben Adresse gemeldet sind, könnt ihr einen Verantwortlichen bestimmen, der die Pauschale bezahlt. So kann der Beitrag unter allen aufgeteilt werden. Wichtig: Zieht der Verantwortliche aus, müsst ihr sofort einen Nachfolger nennen, da sonst wieder jeder Mitbewohner einzeln zahlungspflichtig wird. Alles Weitere erfährst du unter www.rundfunkbeitrag.de.

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