Dass Arbeitgeber heutzutage nicht selten realitätsferne Vorstellungen eines Berufseinsteigers haben, ist bekannt. Gerade noch Student, frisch von der Uni, top ausgebildet gerade, aber drei Jahre Berufserfahrung sollten es schon sein. Mmh. Hut ab vor jedem, der diese Ansprüche erfüllen kann — die meisten werden nicht besonders viel vorweisen können. Umso wichtiger ist es, diese wenigen Erfahrungen mit Arbeitszeugnissen belegen zu können. Und die sollten natürlich top in Ordnung sein. Doch auf was musst du achten, wenn dein Arbeitgeber dir nach Praktikums- oder Arbeitsende das Zeugnis ausstellt?
Fakt ist: Was gut klingt, muss noch längst nichts Gutes heißen. Denn für Arbeitszeugnisse gibt es eine Art Geheimsprache, um deine Leistungen im Unternehmen zu bewerten und deine Qualifikationen aufzuführen. Zukünftige Arbeitgeber wollen natürlich sehen, worauf sie sich mit dir einlassen würden. Ohne (gute) Zeugnisse hat man daher kaum Chancen auf einen neuen Job. Du solltest daher auf deinen rechtlichen Anspruch nach §630 BGB „Pflicht zur Zeugniserteilung“ und § 109 GewO „Zeugnis“ bestehen und dir immer ein Arbeitszeugnis ausstellen lassen.
Zufrieden? Lieber gleich prüfen
Wenn du es ausgehändigt bekommst, solltest du es immer sofort und sehr aufmerksam durchlesen. Für viele Arbeitgeber ist das Ausstellen des Arbeitszeugnisses eine lästige Pflicht, die sie gerne mal „vergessen“ oder ewig vor sich her schieben. Gibt es einen Satz, an dem du etwas zu beanstanden hast? Dann sprich gleich mit deinem Arbeitgeber darüber, damit der Part geändert wird. Sollte er sich weigern, kannst du innerhalb von zwölf Monaten dein Recht auf Zeugnisberichtigungsanspruch vor dem Arbeitsgericht geltend machen.
Verschiedene Zeugnisarten
Es gibt einfache und qualifizierte Arbeitszeugnisse. Im einfachen stehen Personaldaten, die Beschäftigungsdauer und Informationen zur Tätigkeit. Die Leistungsbewertung fehlt — das kann der Leser als schlechte Leistung interpretieren. Du solltest immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Es ist ausführlicher und beschreibt deine genauen Aufgabenbereiche, deine Leistung und dein Verhalten. Das Zeugnis beeinflusst deine berufliche Zukunft, darum solltest du sehr auf die Wortwahl achten. Es wird wohlwollend formuliert, selbst wenn der Arbeitgeber etwas schlechtes damit ausdrücken will.
Die Teile des Arbeitszeugnisses
Aufgebaut ist das qualifizierte Arbeitszeugnis meistens wie folgt:
- Einleitung mit kurzer Beschreibung des Unternehmens und deiner Stelle.
- Beschreibung deiner Aufgabenfelder als Liste oder Fließtext.
- Im Anschluss wird deine Leistung sehr detailliert bewertet. Hier geht es um deine Leistungsbereitschaft, über die Umsetzung der dir gestellten Aufgaben, deine Fachkenntnisse und Arbeitsweise sowie Erfolge, die du im Rahmen deiner Tätigkeit erzielen konntest. Danach wird deine Leistung zusammenfassend beurteilt. „Sehr gut“ würde zum Beispiel heißen: „Alle Aufgaben hat sie stets und in jeder Hinsicht zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.“
- Dein Sozialverhalten ist zentraler Punkt des nächsten Absatzes. Hier findet der Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten, aber auch mit Kunden und Geschäftspartnern, Platz. Auch dein persönliches Verhalten wird hier beschrieben. Warst du pünktlich? Vertrauenswürdig? Wie viel Einsatz hast du gezeigt und wie sieht es mit einem höflichen Umgangston aus?
- Die Beendigungsformel gibt Aufschluss darüber, wer das Arbeitsverhältnis beendet hat: Entweder du selbst („auf eigenen Wunsch“), der Arbeitgeber (z.B. „betriebsbedingt“) oder „in beiderseitigem Einvernehmen“.
- Im nächsten Punkt drückt der Arbeitgeber seinen Dank und sein Bedauern über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus — oder auch nicht…
- Zuletzt folgen gute Wünsche für die Zukunft des nun ehemaligen Mitarbeiters. Ganz unten stehen Ausstellungsort, -datum und die Unterschrift des Ausstellers.
Und was steht drin?
Das Problem: In einem Arbeitszeugnis darf nach den Grundsätzen des Bundesarbeitsgerichts keine ausdrücklich negative Beurteilung stehen. Der Wortlaut wird also immer positiv sein, was wirklich dahinter steckt muss man eben wissen. Es kommt in der Regel auf Feinheiten wie „sehr“, „nur“ oder „stets“ an, die einen gewaltigen Unterschied machen können. Hier ein paar Beispiele:
sehr gut: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ausgeführt.
gut: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.
befriedigend: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt.
ausreichend: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.
mangelhaft: Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit ausgeführt.
ungenügend: Er/Sie hat die ihm/ihr hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben auszuführen.
Wirklich schlecht hört sich keiner der Sätze aus, obwohl alle eine ganz unterschiedliche Bewertung darstellen. Auch andere standardisierte Formeln sagen einiges über das Arbeitsverhalten aus. Hat jemand laut Zeugnis seine Arbeiten immer „ordnungsgemäß ausgeführt“, deutet das auf unkreatives und bürokratisches Verhalten hin. Wer „tüchtig“ war und sich „gut verkaufen“ konnte, war schlicht ein unangenehmer Mitarbeiter, der ständig im Mittelpunkt stehen wollte. Wer sich „im Rahmen seiner Fähigkeiten“ eingesetzt hat, hat sich zwar bemüht, aber nichts geschafft.
Du siehst: Es lohnt sich, das Zeugnis nach der Ausstellung sehr genau unter die Lupe zu nehmen. Gerade, wenn man mit seinem Arbeitgeber nicht unbedingt im Guten auseinandergegangen ist, versucht der ein oder andere hier noch einmal seine Macht zu demonstrieren und sich mit einer versteckten Gemeinheit am ausscheidenden Mitarbeiter zu rächen.
Қlasse gemachte Seite, das Layout gefaellt mir echt gut!
War bestimmt ne menge Aufwand.