Viele von euch fleißigen Studenten haben bestimmt schon von der Möglichkeit gehört, bereits während des Studiums eine Steuererklärung einzureichen. Da ein Studium in der Regel eine ziemliche finanzielle Belastung darstellt, wenn man nicht gerade Justus heißt, ist eine Steuererklärung in den meisten Fällen sehr sinnvoll. Oft kann man sich so einen Großteil der für das Studium aufgewendeten Kosten vom Finanzamt zurückholen. Viele Studenten schrecken allerdings davor zurück, eigens eine Steuererklärung anzufertigen, da dieses doch nicht ganz unkomplizierte Unterfangen viele vor eine größere Herausforderung als notwendig stellt. Das muss allerdings nicht sein. In diesem Blogbeitrag geben wir euch einen Überblick, über die wichtigsten Dinge, die ihr über die Studentensteuerklärung wissen müsst.
Steuererklärung ohne Einkommen – geht das überhaupt?
Ja, das geht – und zwar durch einen sogenannten Verlustvortag. Alle Ausgaben, die du zum Zwecke deines Studiums tätigst, können steuerlich abgesetzt werden. Wenn du kein, bzw. ein zu geringes Einkommen beziehst, kannst du dir deine Ausgaben in Form eines Steuerbonus bei deinem späteren Berufseinstieg zurückholen.
Verlustvortrag – Steuerbonus – Erstattung bei Berufseinstieg
Die meisten Studenten, die sich durch einen Nebenjob etwas dazuverdienen bleiben bei ihren Einkünften unter dem jährlichen Steuerfreibetrag von 8.820€ (Stand: 2017). Solange dies der Fall ist, müssen auch keine Steuern bezahlt werden. Um eine Steuererklärung zu machen, ohne bereits tatsächlich Steuern gezahlt zu haben, gibst du deine Studienkosten als Verlustvortag an. Dadurch werden sie dir auf dein späteres Einkommen sozusagen gutgeschrieben. Solltest du bereits während deines Studiums steuerpflichtig sein, erfolgt eine sofortige Erstattung der Studienkosten.
Aha – und wie funktioniert das?
Nachdem deine Steuererklärung fertiggestellt wurde, schickst du sie an das zuständige Finanzamt. Dieses merkt sich die relevanten Kosten als Verluste. Wenn du nach deinem Studium in die Berufswelt eintauchst und somit ein eigenes Einkommen beziehst und Steuern zahlen musst, werden die angehäuften Verluste – also deine Studienkosten – steuerlich verrechnet. Dein zu versteuerndes Einkommen verringert sich also um die Gesamtsumme deiner Studienkosten.
Jährliches Einkommen – vorgetragene Verluste = Zu versteuerndes Einkommen
Kosten, die du zurückerstattet bekommst: Werbungskosten
Die Kosten, die du in deiner Steuererklärung zurückverlangen kannst bezeichnet man als Werbungskosten. Darunter fallen alle Ausgaben, die mit deinem Studium in Verbindung gebracht werden können. Das sind zum Beispiel:
- Semesterbeiträge & Studiengebühren
- Ausgaben für Studienfahrten & Exkursionen
- Auslandssemester
- Ausgaben im Rahmen eines Praktikums
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker, Scanner & Co.
- Sprachkurse & Sprachtests
- Zinsen für einen Studienkredit
- Drucken & Binden von Abschlussarbeiten
- Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Uni/Bibliothek
- Selbst bezahlte Versicherungsbeiträge
Ich lebe das Chaos und habe keinen einzigen Beleg aufgehoben. Kann ich trotzdem Geld zurückbekommen?
Na klar. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Oder in unserem Fall: eine Pauschale. Für viele angefallene Ausgaben verlangt das Finanzamt keine Nachweise. Diese Ausgaben werden pauschal berechnet. Darunter fallen zum Beispiel:
- Fahrtkosten: Bei Fahrten zur Uni gibt es 30 Cent/km einfacher Wegstrecke. Bei Fahrten zur Bibliothek oder zum Nebenjob gibt es 30 Cent/km Hin- und Rückweg.
- Kosten für Arbeitsmittel: Für Ordner, Schreibutensilien, Taschenrechner & Co. gilt eine Pauschale von 110€ pro Jahr.
- Kosten für Internet und Telefon: Hier gibt es bis zu 20€ monatlich bzw. maximal 240€ im Jahr.
- Verpflegungskosten: Bei Praktika außerhalb des Wohnortes, Studienfahrten oder Auslandssemester gibt es für bis zu 90 Tage eine Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand von mindestens 24€/Tag.
- Umzugskosten: Für den Umzug an den Universitätsort kann man ohne Nachweise 730€ beanspruchen.
- Bewerbungen: Pro klassischer Bewerbungsmappe können 8,50€ und je Online-Bewerbung 2,50€ steuerlich geltend gemacht werden.
Quelle: http://www.wissen.de/online-steuererklaerung-so-holt-man-sich-seine-studienkosten-zurueck
Studentensteuererklärung ganz einfach online – mit exklusivem askStudents-Rabatt
Soweit so gut. In der Theorie klingt das alles sehr einleuchtend, doch der bloße Gedanke daran, selbst eine Steuererklärung anzufertigen überfordert dich? Dann haben wir die optimale Lösung für dich: Studentensteuererklärung.de. Auf der Webseite kannst du ganz einfach deine Studienkosten in den Live-Steuerrechner eintragen und siehst sofort, wie viel Geld du dir ungefähr zurückholen könntest. Wusstest du, dass du dir deine Studienkosten sogar bis zu 7 Jahre rückwirkend erstatten lassen kannst? Du kannst deine Ausgaben bequem und einfach in das Online-Formular eintragen. Viele Hilfen und Tipps stellen sicher, dass du keine wichtigen Angaben vergisst und dir eine maximale Steuererstattung sichern kannst. Für den Service bezahlst du erst bei der Abgabe deiner Steuererklärung beim Finanzamt. Mit dem askStudents-Rabatt erhältst du sogar 10€ Preisnachlass auf deine erste Steuererklärung. Wenn du nicht auf deinen Studienkosten sitzenbleiben möchtest, ist nun also ein guter Zeitpunkt, um deine erste Steuererklärung in Angriff zu nehmen. Hier geht’s zur askStudents-Rabattaktion.