Die einen finden es besonders schlau, die anderen halten es für eine besonders fiese Art des Sozialbetrugs: Es geht um Studenten, die nur zum Schein eingeschrieben sind. Das hört sich unspektakulär an, schließlich gibt es durchaus Kommilitonen, von denen man genau das gleiche denken könnte. Nimmt man es jedoch etwas genauer, handelt es sich hier jedoch um Betrug. Immerhin erschleichen sich die Scheinstudenten Leistungen, die ihnen eigentlich nicht zustehen.
Der Studentenstatus bringt einem unter Umständen nämlich richtig viele Vorteile. Vor allem seit die Studiengebühren abgeschafft wurden und Semestertickets an den meisten Unis und FHs eingeführt worden sind, nutzen nicht wenige Menschen die Möglichkeit, sich einfach einschreiben zu können. Freie Fahrt mit Bus und Bahn, eine günstige Krankenversicherung, Studentenrabatte und in der Not billiges Mensa-Essen sind die nicht unangenehmen Folgen. Wer unter 25 ist, bekommt sogar noch Kindergeld.
Wer nach dem Studium keinen Job hat oder noch Praktika absolvieren muss, um einen Fuß in die Tür zu bekommen hat mit dem Studentenstatus ideale Voraussetzungen. Auch für jemanden, der reisen oder mit einem gut bezahlten Studentenjob Geld verdienen möchte, bietet er sich an. Beliebt sind Fächer mit wenigen Zulassungsbeschränkungen wie Mathe, Physik oder Archäologie. Die Anzahl der Einschreibungen stieg nach der Abschaffung der Studiengebühren teilweise um ein Vielfaches.
Die Fachhochschulen und Universitäten haben kaum eine Möglichkeit, den Fake-Studenten auf die Schliche zu kommen. Wer sich nicht zu Modulen oder Prüfungen anmeldet, kann auch keine Fristen versäumen oder durchfallen. An der LMU München droht beispielsweise den Archäologie-Studenten erst die Exmatrikulation, wenn sie neun Semester lang keine Leistungen erbracht haben. Teilweise kommen die Hochschulen komplett ohne Fristen aus.
Ob FHs und Unis die Scheinstudenten überhaupt entdecken wollen, ist fraglich. Denn für jeden eingeschriebenen Studenten gibt es Geld vom Staat. Wird ein Student dennoch erwischt, halten sich die Konsequenzen in Grenzen. Wer soll nachweisen, dass man nie studieren wollte? Echte Probleme bekommt man jedoch, wenn Kindergeld gezahlt wurde. Der Staat wird es mit Zinsen zurückfordern, Bußgeld und Strafverfahren folgen. Wer vorhatte, in den Staatsdienst zu gehen, kann sich von seinen Plänen verabschieden.