Urteil: Pauschale Anwesenheitspflicht im Studium unzulässig

Ein Gericht hat entschieden, dass sehr strenge Formen der Anwesenheitspflicht für Studenten nicht zulässig sind. Ein Mannheimer Student hatte gegen die Regelung in seiner Prüfungsordnung geklagt, die eine hundertprozentige Anwesenheitspflicht vorgeschrieben hatte.

Die Anwesenheitspflicht gilt als das rote Tuch für Studenten. Die Regelungen sind von Hochschule zu Hochschule, oft sogar von Professor zu Professor unterschiedlich, doch so mancher Lehrender übertreibt es schon mal mit den Pflichten. Einem Studenten aus Mannheim wurde das nun zu viel, das Gericht gab ihm Recht.

Der Politikwissenschaft-Student war der Meinung, dass das Grundrecht der Berufs- und Wissenschaftsfreiheit verletzt würde. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg teilte mit, dass eine Universität tatsächlich nicht pauschal vorschreiben dürfe, dass Studenten zu hundert Prozent an Lehrveranstaltungen teilnehmen müssen.

Laut VGH stelle sich bei einer „Präsenzpflicht als Studienleistung“ die Frage der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Berufsfreiheit der Studenten. Zudem sei nicht ausreichend bestimmt, welche Rechtsfolgen begründbare Fehlzeiten z. B. durch Krankheit hätten und für welche Veranstaltungen die Regel gelte (Az.: 9 S 1145/16).

Die Entscheidung des 9. Senats wurden mit Rechtspositionen mit Verfassungsrang begründet und gelten somit bundesweit, eine Revision ist nicht zugelassen. Wie sich das Urteil auf andere Prüfungsordnungen auswirkt, bleibt abzuwarten.

 

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/campus/praesenz-an-der-uni-urteil-gegen-anwesenheitspflicht-im-studium-15316821.html

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